Ein funktionierender Brandschutz ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeitssicherheit. Im Brandfall können geschulte Brandschutzhelfer schnell und besonnen handeln, Entstehungsbrände bekämpfen und eine geordnete Evakuierung unterstützen. Durch ihre Ausbildung tragen sie dazu bei, Menschenleben zu schützen und Schäden zu minimieren.
Nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.2) sind Arbeitgeber verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Brandschutzhelfern auszubilden. Bei normaler Brandgefährdung sollten in der Regel mindestens 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer benannt werden. Die tatsächlich erforderliche Anzahl richtet sich jedoch nach der Gefährdungsbeurteilung und kann beispielsweise bei Schichtbetrieb, erhöhter Brandgefährdung, Publikumsverkehr oder größeren Gebäuden deutlich höher ausfallen.
Die Ausbildung erfolgt gemäß den Vorgaben der DGUV Information 205-023 und kombiniert theoretische Grundlagen mit praktischen Übungen. Zu den Ausbildungsinhalten gehören unter anderem:
Ziel ist es, den sicheren Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zu vermitteln und Entstehungsbrände ohne Eigengefährdung bekämpfen zu können.
Die Ausbildung richtet sich an Unternehmen, Behörden, Vereine und Einrichtungen aller Branchen, die ihre gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen und die Sicherheit ihrer Mitarbeitenden erhöhen möchten. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Die aktuellen Schulungstermine sowie weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie bei unseren Kolleginnen und Kollegen des DRK-Kreisverbandes Wittmund.
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