Lehrgänge

Überschrift – Bitte ausfüllen

Ansprechpartner

Hanna Fecht
Erste Hilfe Kurs

E-Mail: ausbildung@drkemden.de


Tel.: 04921 20211

Lehrgangsort:
DRK Kreisverband Emden
Friedrich-Ebert-Str. 82
26725 Emden

Erste Hilfe Ausbildungen für jeden.

Zur Terminübersicht und Kursanmeldung klicken Sie einfach auf den Anmelde Button.
(falls der Termin noch nicht freigeschaltet ist, wenden Sie sich einfach an die Ansprechpartner oder per Telefon innerhalb der Öffnungszeiten) 


Erste Hilfe Ausbildung

Für betriebliche Ersthelfer oder für den Führerschein.
Lehrgangsgebühr: 55,00€ (bei betrieblichen Ersthelfern wird dieser Betrag über die Berufsgenossenschaften abgerechnet).

Erste Hilfe Fortbildung

Wer seinen letzten Erste Hilfe Kurs innerhalb der letzten 2 Jahre gemacht hat, kann sich auch für die Fortbildung anmelden.
Hier werden Themen Speziell und ausführlich bearbeitet.
Lehrgangsgebühr: 55,00€ (bei betrieblichen Ersthelfern wird dieser Betrag über die Berufsgenossenschaften abgerechnet).


Erste Hilfe am Kind

Für Eltern, Großeltern und alle Interessierten. In diesem Kurs werden wichtige Inhalte speziell für Kinder und Säuglinge thematisiert (z.B. Verschlucken, Verbrennungen, Krampfanfälle und viele mehr).
Lehrgangsgebühr: 35,00€



Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder

Dieser Kurs ist speziell für pädagogisches Personal in Kindergärten, Kindertagesstätten und Grundschulen gestaltet.
Lehrgangsgebühr: 55,00€ (bei betrieblichen Ersthelfern wird dieser Betrag über die Berufsgenossenschaften abgerechnet).

Beim Deutschen Roten Kreuz lernen Sie in praxisnahen Erste-Hilfe-Lehrgängen,
wie Sie mit einfachsten Handgriffen Menschenleben retten. Wir schulen Sie,
damit Sie in solchen Situationen besonnen und ruhig bleiben,
sich und Ihren Fähigkeiten vertrauen und immer wissen, worauf es ankommt.

AGB Erste Hilfe

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Erste-Hilfe-Kurse des DRK Kreisverband Emden e.V.


1. Anmeldung
1. Zur Teilnahme an den Erste-Hilfe-Kursen bedarf es einer Anmeldung online, per E-
Mail, telefonisch oder persönlich.
2. Durch die schriftliche Bestätigung des DRK Kreisverbandes Emden e.V. wird die
Anmeldung verbindlich.
3. Die AGB sind auf der Homepage des DRK Kreisverband Emden e.V. einzusehen und
werden durch die Anmeldung akzeptiert.
4. Die Mindestteilnehmerzahl eines Erste-Hilfe-Kurses in den Räumlichkeiten des DRK
Kreisverband Emden e.V. beträgt 10 Teilnehmer. Die maximale Teilnehmerzahl
beträgt 15 Teilnehmer.


2. Zahlungsbedingungen
1. Die Ausbildungsveranstaltungen sind kostenpflichtig. Es gilt die jeweils aktuelle
Preisangabe des DRK Kreisverbandes Emden e.V. (derzeit 55,00 € pro Teilnehmer,
zzgl. ggf. 35,00 € Anfahrtspauschale bei Außer-Haus-Kursen).
2. Die fällige Lehrgangsgebühr ist im jeweiligen Lehrgang beim Kursleiter bar oder mit
EC-Karte zu bezahlen. Dies gilt nicht für Ersthelfer, die durch eine
Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse abgerechnet werden, sowie für Firmenkurse.
3. Ersthelfer im Betrieb müssen das Abrechnungsformular der Berufsgenossenschaften
bis zu Beginn der Aus- bzw. Fortbildung im Original und vollständig ausgefüllt
abgeben. Kopien werden nicht akzeptiert.
4. Sollte das Abrechnungsformular der Berufsgenossenschaften nicht bis spätestens 2
Wochen nach Lehrgangsende dem DRK Kreisverband Emden e.V. vorliegen, werden
dem entsendenden Unternehmen die Kosten in Rechnung gestellt.
5. Sollte eine Berufsgenossenschaft bzw. eine Unfallkasse die Übernahme der Kosten
verweigern, so wird dem Unternehmen des/der betrieblichen Ersthelfer/s die Kosten in
Rechnung gestellt.
6. Für Unternehmen, die nicht über eine Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse
abrechnen, wird eine Rechnung erstellt.


3. Teilnahmebescheinigungen
1. Eine Teilnahmebescheinigung wird ausgestellt, wenn im Lehrgang alle
Unterrichtsthemen abgehandelt worden sind und die Lehrgangsgebühr entrichtet
wurde bzw. ein komplett ausgefülltes Abrechnungsformular der
Berufsgenossenschaften im Original vorliegt.
2. Ersatz-Teilnahmebescheinigungen werden gegen eine Gebühr von 5,00 Euro
ausgegeben.


4. Inhouse-Lehrgänge
1. Inhouse-Lehrgänge in den Räumlichkeiten des Auftraggebers setzen eine
Mindestteilnehmerzahl von 12 Personen voraus. Es können maximal 15 Personen
teilnehmen.
2. Wird die Mindestteilnehmerzahl unterschritten, wird dem Auftraggeber die Differenz
zur fehlenden Mindestteilnehmerzahl in Rechnung gestellt.
3. Seitens des Auftraggebers müssen geeignete Lehrgangsräume gestellt werden. Der
Raum muss mindestens eine Grundfläche von 50 m² haben, eine Raumhöhe von
mindestens 2,50 m, gut beleuchtet sein und die Möglichkeit bieten, 15 Personen
theoretisch und praktisch zu schulen. Stromquellen müssen vorhanden sein.


5. Stornierungen
1. Bis 10 Werktage vor Kursbeginn sind Stornierungen für Inhouse-Lehrgänge und
Unternehmens-Lehrgänge kostenlos möglich.
2. Bis 3 Werktage vor Kursbeginn fallen bei Stornierungen generell Kosten von 50 % der
Kursgebühr an.
3. Unter 3 Werktagen vor Kursbeginn fallen bei Stornierungen generell Kosten von 100
% der Kursgebühr an.
4. Als Berechnungsgrundlage für stornierte Inhouse- und Unternehmens-Lehrgänge dient
die angemeldete Teilnehmerzahl.
5. Bei unentschuldigtem Fehlen am Lehrgangstag fallen Kosten von 100 % an.
6. Bei Stellung eines Ersatzteilnehmers entfallen die Kosten.


6. Kursabsage durch den DRK Kreisverband Emden e.V.
1. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, aus Gründen höherer Gewalt oder
plötzlicher Erkrankung des Ausbilders, kann ein Lehrgang durch den DRK
Kreisverband Emden e.V. abgesagt werden. Es wird anschließend zeitnah ein
Ersatztermin angeboten werden. Darüberhinausgehende Rechtsansprüche bestehen
nicht.


7. Nebenabreden
1. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.


8. Datenschutz
1. Es erfolgt die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten
gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Die Daten werden ausschließlich
für innerbetriebliche Zwecke verwendet.


9. Sonstiges
1. Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist Emden.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so behalten die übrigen
Bestimmungen ihre Gültigkeit. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen und im
Falle fehlender Regelungen ist eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die dem
Sinn und Zweck beider Parteien am ehesten entspricht.

Unterstützen Sie jetzt ein Hilfsprojekt mit Ihrer Spende